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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden AGB haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Kunden. 
Abweichungen von den AGB und der VOB sowie Ergänzungen bedürfen der Schriftform.


1. Allgemeines 
1.1. Für alle Arbeiten an Bauwerken (Bauleistungen) gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B in allen Ihren Teilen, betreffend als "Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)" sowie auszugsweise VOB Teil C (VOB/B). Sollten dem Angebot Abbildungen, Zeichnungen, Abbundpläne etc. beiliegen, gelten diese nur annähernd als maßgenau. Sollen diese Angaben verbindlich sein, muss dies gesondert vereinbart werden. Maße von genormten Bauteilen wie Fenster, Türen, Tore usw. gelten als verbindlich, wenn diese durch den Auftraggeber bestätigt wurden. Alle Unterlagen (außer dem Angebot selbst) sind Eigentum der Firma: P.K. Bauservice. Sie dürfen nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung in irgendeiner Form vervielfältigt, noch an Dritte weitergereicht werden. Im Falle einer Angebotsabsage sind die Unterlagen der Firma: P.K. Bauservice unverzüglich zurückzusenden.


2. Termine 
2.1. Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin gilt nur dann als verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die die Fa. P.K. Bauservice nicht zu vertreten hat, unmöglich ist. Bei Zusatzleistungen gegenüber dem Hauptauftrag verschiebt sich der Fertigstellungstermin um die Zeit der zusätzlich beauftragten Leistung. Fehlende Unterlage, Abbund- und/oder Materialbestätigungen, die für die Ausführung der Leistung unumgänglich sind, haben ebenfalls Einfluss auf die Termine. 
2.2. Ein Verzugsanspruch lt. VOB/B § 8 Abs. 7 kann durch den Auftraggeber nur geltend gemacht werden, wenn Termine (Beginn-, Zwischen- und Endtermin) schriftlich vereinbart worden sind. Des Weiteren ist der AG verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen und weiterhin zu erklären, dass er nach Ablauf dieser Frist den Auftrag entziehen wird.


3. Gewährleistung 
3.1. Die Gewährleistung beträgt für alle Bauleistungen 5 Jahre. Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme oder der Ingebrauchnahme der Leistung. 
3.2. Alle Mängel sind der Fa. P.K. Bauservice unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei hat der AG eine angemessene erforderliche Zeit zur Mängelbegutachtung und/oder Mängelbeseitigung zu gewähren. Der AG hat der Fa. P.K. Bauservice oder deren Beauftragten die Möglichkeit der Mängelbesichtigung und/oder -beseitigung einzuräumen. Geschieht dies wiederum nicht in einer angemessenen Zeit, erlischt der Anspruch auf Mängelbeseitigung. 
3.3. Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die vom AG zu vertreten sind (z. B. fremde Beschädigung, falsche Bedienung, fehlendem Holzschutz etc.). Weiterhin sind Mängel durch höhere Gewalt ausgeschlossen (z. B. Blitzschlag, Schäden durch außergewöhnliche mechanische und chemische Einflüsse). 
3.4. Offensichtliche Mängel nach Fertigstellung sind der Fa. P.K. Bauservice unverzüglich, spätestens 6 Werktage nach Abnahme oder der Ingebrauchnahme anzuzeigen. 
3.5. Ist eine berechtigte Mängelbeseitigung unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, ist eine angemessene Preisminderung zu vereinbaren. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des AG sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt.


4. Auftragsstornierung 
4.1. Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber werden 25 % der Auftragssumme in Rechnung 
gestellt.


5. Eigentumsvorbehalt 
5.1. Für Lieferung von Materialien gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. D. h., die gelieferte und eingebaute Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. P.K. Bauservice.


6. Preise 
6.1. Alle Preise sind freibleibend. Die Bindefrist für Angebote beträgt 2 Wochen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 
6.2. Alle Preise verstehen sich Netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
6.3. Für Privatkunden verstehen sich die Endpreise inkl. der Mehrwertsteuer.


7. Zahlungsbedingungen 
7.1. Das Zahlungsziel beträgt für alle Teil-, Abschlagsrechnungen 7 Werktage und für alle sonstigen Rechnungen 14 Werktage nach Rechnungsdatum. 
7.2. Skontoabzüge sind generell gesondert zu vereinbaren. 
7.3. Der AG kommt mit seinen Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Übrigen gilt die VOB und das BGB der jeweils gültigen Fassung. 
7.4. Bei Materiallieferung, Gerüststellung, Containerstellung und Arbeitsbeginn werden 50 % der Auftragssumme fällig. Restzahlung nach Fertigstellung rein Netto-Kasse.


8. Gerichtsstand 
8.1. Als Gerichtsstand ist Gotha vereinbart.


9. Nebenabreden 
9.1. Nebenabreden oder Änderungen der AGB bedürfen für deren Wirksamkeit der Schriftform.


10. Ausschlussklausel 
10.1. Eine etwaige Ungültigkeit einzelner Vertragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck entspricht. 
 

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Montag: 07:00–17:00 Uhr
Dienstag: 07:00–17:00 Uhr
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